Ring der Wassersportvereine um die Porta Westfalica e. V.
§ 1 Name und Sitz
Der Zusammenschluss führt den Namen
„Ring der Wassersportvereine um die Porta Westfalica e. V.“ (im Folgenden „Ring“)
und hat seinen Sitz in Minden.
§ 2 Zweck und Ziel
Der „Ring“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Zusammenarbeit und die Durchführung wassersportlicher Veranstaltungen sowie die Vertretung der Belange der Wassersportler gegenüber Außenstehenden.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung gemeinsamer Werbe- und Öffentlichkeitsveranstaltungen für Sportangebote im und auf dem Wasser.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder im „Ring“ können sein:
Über Aufnahme oder Ausschluss entscheidet die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Stimmen.
Unabhängig vom Beschluss der Hauptversammlung erlischt die Mitgliedschaft aber, wenn ein Mitgliedsverein die steuerlichen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit nach den §§ 51ff AO nicht mehr erfüllt.
§ 4 Austritt eines Mitgliedes
Der Austritt eines Mitgliedes wird durch schriftliche Kündigung wirksam. Diese muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres beim Vorstand eingehen, um noch im laufenden Geschäftsjahr wirksam zu sein. Sie wird erst am Ende des Geschäftsjahres gültig und entbindet nicht von den bis Ende des Geschäftsjahres entstandenen Verpflichtungen.
§ 5 Mitgliedsbeiträge und Geschäftsjahr
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Hauptversammlung festgesetzt.
Das Geschäftsjahr umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.
§ 6 Organe des „Ringes“
Organe des „Ringes“ sind:
§ 7 Zusammensetzung und Aufgabe der Organe
Die Hauptversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal statt.
Außerordentliche Hauptversammlungen erfolgen auf Antrag von mindestens ein Viertel der möglichen Stimmen nach § 8 b oder auf Einberufung durch den Vorstand.
Die Ladungsfrist für Hauptversammlungen beträgt zwei Wochen. Anträge zur Hauptversammlung müssen schriftlich mit Begründung spätestens eine Woche vor dem Tagungstermin beim Vorstand eingereicht sein. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder und Vorstandsmitglieder.
Für die Einhaltung der Fristen und Termine ist der Tag der Postaufgabe maßgebend. Zu den Hauptversammlungen ist in Textform einzuladen. Die Einladung hat die Tagesordnung zu enthalten.
Über die Beschlüsse der Hauptversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Schriftführer zu unterzeichnen und den Mitgliedern in geeigneter Form zur Kenntnis zu bringen ist.
§ 8 Wahlen und Stimmrecht
§ 9 Satzungsänderung und Auflösung des „Ringes“
Satzungsänderungen oder die Auflösung des „Ringes“ bedürfen ¾ der anwesenden Stimmen nach § 8 b anlässlich einer ordentlichen oder außerordentlichen Hauptversammlung.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Minden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
§ 10 Inkrafttreten
Diese Satzung wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung am 05.01.2017 beschlossen und tritt sofort in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Satzung vom 5. Oktober 2011.
Klaus Schröer
Vorsitzender
Albert Bernhard
2. Vorsitzender
Ring der Wassersportvereine
um die Porta Westfalica e. V.
Cheruskerstraße 2
32423 Minden
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www.ring-der-wassersportvereine.de